2. Prüfling
Nachdem der Pilger mindestens sechsmal als Pilger an Sippungen teilgenommen hat, können die Mitgliedern (Sassen) des Vereins auf Empfehlung des Paten den Pilger zum Prüfling erheben.
Dies geschieht nach einer Abstimmung (Kugelung) der Sassen. Fällt diese Kugelung positiv aus, was die Regel ist, so wird der Prüfling als Knappen in die Schlaraffia aufgenommen.
Der Platz des Prüflings ist immer noch an der Seite seines Paten, welcher ihn tunlichst und weiterhin in den Spielregeln des schlaraffischen Spieles zu beraten hat. Der Knappe trägt als „Erkennungszeichen" die Sturmhaube, auf welcher die fortlaufende Mitgliedsnummer seines Reyches dargestellt ist.